Gelenkerhaltende Chirurgie des Kniegelenks


Neben der gesamten arthroskopischen Kniechirurgie bei Verletzungen (Kreuzbandersatz, Knorpelersatz und Eingriffe bei Kniescheibenluxation), vertreten durch die Partnerabteilung für Unfallchirurgie unter Chefarzt  Dr. Thomas Schmickal, werden sämtliche Achskorrekturen (Osteotomien) an Ober- und Unterschenkel durch die Klinik für Orthopädie unter Chefarzt Dr. Stephan Oehler durchgeführt.

Dies betrifft überwiegend die Korrektur schmerzhafter O- und X- Beine. Durch eine knöcherne Korrektur der Beinachse wird die Last im Kniegelenk gleichmäßiger verteilt und das Gelenk wieder stabilisiert. Hierdurch lassen sich bei 86% der Patienten 10 und mehr Jahre Schmerzreduktion bei gesteigerter Belastungsfähigkeit erreichen [Quelle: Oehler, Orthopädische Nachrichten 2008].

Darüber hinaus werden Osteotomien zur Stellungskorrektur des Oberschenkels durchgeführt, beispielsweise bei Instabilitäten der Kniescheibe beim sogenannten Antetorsionssyndrom oder auch bei Beinlängendifferenzen.

Aktuelle Termine



05.05.2025   17:00 Uhr

Informationsabend der Geburtshilfe


Alle 4 Wochen möchten wir uns Ihnen bei unseren Informationsabenden gerne vorstellen. [ ... mehr]


05.05.2025   14:00 Uhr

FreyLife: Komm lieber Mai und mache...


Wir laden Sie zu einer kleinen Wanderung ein! [ ... mehr]


06.05.2025   14:00 Uhr

FreyLife: Das Leben läuft nicht immer rund!


[ ... mehr]


08.05.2025   17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

FreyLife: Damit mir die Kraft nicht ausgeht


Sie sind pflegender Angehöriger und stoßen an ihre Grenzen? [ ... mehr]


13.05.2025   11:30 Uhr bis 13:00 Uhr

FreyLife: Mittagstisch


Sie können oder wollen nicht immer selbst kochen? Sie Essen gerne in Gesellschaft? [ ... mehr]



weitere Termine

Wir brauchen Ihre Zustimmung

Wir verwenden für die Auswertung der Zugriffe auf unsere Internetseite den Webanalysedienstes Google Analytics mit Sitz in den USA. Ich willige ein, dass für die Auswertung der Zugriffszahlen Google Analytics genutzt werden darf und der dafür notwendige Cookie gesetzt werden darf. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie einer Datenübermittlung in die USA gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO zu. In der USA gilt möglicherweise ein geringeres Datenschutzniveau als in der EU.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.